Rechts­gebiete

RA Christian Steinmetz hat sich ganz auf Insolvenzrecht, die Liquidation von Gesellschaften sowie die vorläufige Verwaltung von Gesellschaften bzw. der Nachfolgeregelung von Erbengemeinschaften spezialisiert. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung wird RA Steinmetz regelmäßig als:

  • Insolvenzverwalter / Konkursverwalter (curateur de faillite)
  • freiwilliger Liquidator (liquidateur volontaire)
  • gerichtlicher Liquidator (liquidateur judiciaire)
  • vorläufiger Verwalter von Gesellschaften (administrateur provisoire de sociétés)
  • vorläufiger Verwalter der Nachfolgeregelung von Erbengemeinschaften (administrateur provisoire d’indivisions successorales)
  • Sequester (séquestre) von Immobilien, von Unternehmensanteilen-/aktien usw.
  • gerichtlicher Ad-hoc Bevollmächtigter (mandataire ad hoc) ernannt.

 

Seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 7. August 2023 über die Erhaltung von Unternehmen und die Modernisierung des Konkursrechts (loi du 7 août 2023 relative à la préservation des entreprises et portant modernisation du droit de la faillite, nachstehend das „Gesetz“) akzeptiert RA Steinmetz, der in der Liste der vereidigten Sachverständigen für den Bereich „Betriebsschlichter (conciliateur d‘entreprise), Gerichtsbevollmächtigter (mandataire de justice)“ aufgeführt ist, auch die im Gesetz vorgesehenen Mandate als Betriebsschlichter und Gerichtsbevollmächtigter.

Schließlich wird RA Steinmetz regelmäßig von im Ausland zugelassenen und dort praktizierenden  Insolvenzverwaltern und Liquidatoren gebeten, sie in Bezug auf den luxemburgischen Teil von Insolvenz- bzw. Liquidationsverfahren die ausländischem Recht unterliegen, zu beraten, insbesondere wenn es darum geht, Vermögenswerte in Luxemburg, zugunsten der Masse des Insolvenzverfahrens bzw. des Liquidationsverfahrens nach ausländischem Recht beizutreiben, oder im Falle von vor luxemburgischen Gerichten anhängigen Rechtsstreitigkeiten im Rahmen solcher Insolvenz- bzw. Liquidationsverfahren nach ausländischem Recht.