Seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 7. August 2023 über die Erhaltung von Unternehmen und die Modernisierung des Konkursrechts (loi du 7 août 2023 relative à la préservation des entreprises et portant modernisation du droit de la faillite, nachstehend das „Gesetz“) akzeptiert RA Steinmetz, der in der Liste der vereidigten Sachverständigen für den Bereich „Betriebsschlichter (conciliateur d‘entreprise), Gerichtsbevollmächtigter (mandataire de justice)“ aufgeführt ist, auch die im Gesetz vorgesehenen Mandate als Betriebsschlichter und Gerichtsbevollmächtigter.
Schließlich wird RA Steinmetz regelmäßig von im Ausland zugelassenen und dort praktizierenden Insolvenzverwaltern und Liquidatoren gebeten, sie in Bezug auf den luxemburgischen Teil von Insolvenz- bzw. Liquidationsverfahren die ausländischem Recht unterliegen, zu beraten, insbesondere wenn es darum geht, Vermögenswerte in Luxemburg, zugunsten der Masse des Insolvenzverfahrens bzw. des Liquidationsverfahrens nach ausländischem Recht beizutreiben, oder im Falle von vor luxemburgischen Gerichten anhängigen Rechtsstreitigkeiten im Rahmen solcher Insolvenz- bzw. Liquidationsverfahren nach ausländischem Recht.