Die Kanzlei

CHRISTIAN STEINMETZ

Nach dem Abschluss seines Studiums in Rechtswissenschaften an der Université Robert Schuman in Straßburg im Jahr 2001, wurde Rechtsanwalt Christian Steinmetz im darauffolgenden Jahr von der Anwaltskammer Luxemburg als Praktikant aufgenommen.

Sein Praktikum absolvierte RA Steinmetz in einer kleinen jedoch sehr renommierten, auf Rechtsstreitigkeiten, sowie im Bereich der Insolvenz und Liquidation von Gesellschaften spezialisierten Kanzlei, deren Gründungspartner und Leiter des Praktikums von RA Steinmetz (patron de stage) einer der Liquidatoren u.a. der BCCI (Bank of Credit and Commerce International) war, d.h. eine der bis heute weltweit größten Insolvenzen, bevor er im Jahr 2005 sein Rechtswissenschaftsstudium mit einem LL.M in Law and regulation of international finance sowie Competition law am King’s College London weiterführte.

Nach seiner Rückkehr nach Luxemburg im Jahr 2006, arbeitete RA Steinmetz zuerst in der Abteilung der Investmentfonds einer großen internationalen Anwaltskanzlei, bevor er sich Ende 2009 wieder der Kanzlei anschloss, wo er seine Karriere als Anwalt begonnen hatte.

Im September 2012 hat RA Steinmetz seine eigene Kanzlei eröffnet und sich auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert.

Rechts­gebiete

RA Christian Steinmetz hat sich ganz auf Insolvenzrecht, die Liquidation von Gesellschaften sowie die vorläufige Verwaltung von Gesellschaften bzw. der Nachfolgeregelung von Erbengemeinschaften spezialisiert. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung wird RA Steinmetz regelmäßig als:

  • Insolvenzverwalter / Konkursverwalter (curateur de faillite)
  • freiwilliger Liquidator (liquidateur volontaire)
  • gerichtlicher Liquidator (liquidateur judiciaire)
  • vorläufiger Verwalter von Gesellschaften (administrateur provisoire de sociétés)
  • vorläufiger Verwalter der Nachfolgeregelung von Erbengemeinschaften (administrateur provisoire d’indivisions successorales)
  • Sequester (séquestre) von Immobilien, von Unternehmensanteilen-/aktien usw.
  • gerichtlicher Ad-hoc Bevollmächtigter (mandataire ad hoc) ernannt.

 

Seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 7. August 2023 über die Erhaltung von Unternehmen und die Modernisierung des Konkursrechts (loi du 7 août 2023 relative à la préservation des entreprises et portant modernisation du droit de la faillite, nachstehend das „Gesetz“) akzeptiert RA Steinmetz, der in der Liste der vereidigten Sachverständigen für den Bereich „Betriebsschlichter (conciliateur d‘entreprise), Gerichtsbevollmächtigter (mandataire de justice)“ aufgeführt ist, auch die im Gesetz vorgesehenen Mandate als Betriebsschlichter und Gerichtsbevollmächtigter.

Schließlich wird RA Steinmetz regelmäßig von im Ausland zugelassenen und dort praktizierenden  Insolvenzverwaltern und Liquidatoren gebeten, sie in Bezug auf den luxemburgischen Teil von Insolvenz- bzw. Liquidationsverfahren die ausländischem Recht unterliegen, zu beraten, insbesondere wenn es darum geht, Vermögenswerte in Luxemburg, zugunsten der Masse des Insolvenzverfahrens bzw. des Liquidationsverfahrens nach ausländischem Recht beizutreiben, oder im Falle von vor luxemburgischen Gerichten anhängigen Rechtsstreitigkeiten im Rahmen solcher Insolvenz- bzw. Liquidationsverfahren nach ausländischem Recht.

Mitgliedschaften

RA Steinmetz ist Mitglied des/der

Kontakt

Christian STEINMETZ

Avocat à la Cour - LL.M (King's College London)

30, rue Marie-Adélaïde
L-2128 Luxembourg

T: (+352) 2697 6558
F: (+352) 2697 6559

www.steinmetz-avocat.lu